Auslandsanerkennung
Anerkennung im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen
Die Anerkennung von im Ausland erbrachten Prüfungsleistungen an der Professur für Rechnungslegung und Wirtschaftsprüfung ist grundsätzlich möglich. Hierzu ist wie folgt vorzugehen:
- Vor dem Auslandsstudium
- Beantragung eines Learning Agreements. Das Formular hierzu finden Sie auf der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen. Zur Prüfung des Learning Agreements wird eine möglichst detaillierte Beschreibung des Kurses benötigt. Schicken Sie die Unterlagen bitte an wiso-accounting@fau.de. Die Bearbeitungszeit beträgt i.d.R. zwei Wochen.
- WICHTIG: Die zu erbringende Studienleistung muss inhaltlich und hinsichtlich des Umfangs (ECTS/SWS) mit unseren Prüfungsleistungen vergleichbar sein. Bitte beachten Sie hierzu die aktuell gültigen Angaben im Modulhandbuch
- Nach dem Auslandsstudium
- Reichen Sie bitte den „Antrag auf Anerkennung für im Ausland erbrachte Prüfungsleistungen“ zusammen mit einer Kopie Ihres Zeugnisses der ausländischen Hochschule und dem vorab abgeschlossenen Learning Agreement und einem aktuellen Notenspiegel (aus Mein Campus) bei dem jeweiligen Studiengangskoordinator ein. Das Formular ist im Downloadbereich der Homepage des Büros für Internationale Beziehungen erhältlich.